Nicht jede Frau freut sich, wenn der Schwangerschaftstest positiv ausfällt - manche kommen dann in eine echte Notlage. Darum hat Belgien in den 1990er Jahren ein Gesetz geschaffen, das unter bestimmten Bedingungen eine Abtreibung erlaubt - und fast genauso lange bietet die VoG Prisma die Beratungen an, die dafür notwendig sind.
Jetzt hat die VoG ihr Angebot erweitert: Frauen können nun den Abbruch auch bei Prisma durchführen lassen. Damit habe man eine Versorgungslücke in der DG geschlossen, sagt Davina Houbben, die Geschäftsführerin von Prisma: "Jede Frau hat gesetzlich das Recht, ihren Abbruch entweder in einem Krankenhaus zu machen oder auch außerhalb eines Krankenhauses. Das war bis dato in der DG nicht der Fall. Das heißt, wir haben hier eine Lücke gestopft. Jetzt hat die Frau die Wahl, ob sie ihren Schwangerschaftsabbruch in einem Krankenhaus und unter Vollnarkose, medikamentös zu Hause oder aber in einem außerklinischen Zentrum wie z.B. bei Prisma machen möchte."
Seit Jahren hat Prisma sich dafür eingesetzt, diese Möglichkeit in der DG zu schaffen - vom Antrag bis zur Bewilligung vergingen ganze sechs Jahre. Es mussten geeignete Räume gefunden werden, Ärztinnen, die die Eingriffe durchführen, Material beschafft werden - und das Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) musste zustimmen und eine Zulassungsnummer erteilen.
Zentren für ambulante Schwangerschaftsabbrüche gibt es aus zwei wesentlichen Gründen: Erstens kostet dort der Eingriff wesentlich weniger. Während für die Abtreibung im Krankenhaus rund 400 Euro fällig werden, übernimmt das LIKIV die Kosten für den ambulanten Schwangerschaftsabbruch. Für die Frauen bleibt da ein Eigenanteil von rund fünf Euro - was den Eingriff auch für Frauen aus ärmeren Lebensverhältnissen möglich macht. Zum zweiten bieten die Zentren aber auch eine ganzheitliche Begleitung an und betreuen Frauen vor, während und nach dem Abbruch - sowohl psychosozial als auch medizinisch.
"Wir haben ein sehr multidisziplinäres Team: Psychologen, Sozialassistenten, Ärzte. Das Erstgespräch kann bei Prisma stattfinden, die erste medizinische Begleitung, und auch der Schwangerschaftsabbruch - entweder medikamentös bei Prisma in unseren Räumlichkeiten oder zu Hause, oder per Absaugung unter lokaler Narkose hier bei uns", sagt Davina Houbben.
Denn im Gegensatz zu den Vorurteilen, die in der Bevölkerung kursieren, treffen die Frauen die Entscheidung, eine Schwangerschaft abzubrechen, nicht leichtfertig. Meist sei es so, dass die ungeplante Schwangerschaft absolut nicht in die aktuelle Lebenssituation passe, beispielsweise weil die Frau noch mitten im Studium steckt, sich nicht in der Lage sieht, mit dem aktuellen Partner ein Kind großzuziehen oder die Frau kurz vor der Menopause noch einmal schwanger wird.
Tatsächlich gehören kaum Minderjährige zu den Klientinnen von Prisma - im Gegenteil: das Durchschnittsalter liegt bei 29 Jahren, sowohl belgienweit als auch in der DG.
Fast alle Frauen, die sich an Prisma wenden, haben ihre Entscheidung schon getroffen. Ohnehin ist Prisma zur neutralen Beratung verpflichtet und versteht seinen Auftrag auch so - persönliche Überzeugungen spielen da keine Rolle. "Jede Frau hat das Recht, bis zur 14. Woche einen Schwangerschaftsabbruch zu machen. Wir sind in der DG da, um die Frau in ihrer Situation zu begleiten und zu beraten."
Weitere Informationen gibt es auf der Webseite von Prisma, dem Zentrum für Beratung, Opferschutz und sexuelle Gesundheit.
Gaby Zeimers