Meldepflicht und Vorteile
Obwohl man nicht zwingend verpflichtet ist, sich direkt arbeitslos zu melden, empfiehlt Franssen die Anmeldung beim Arbeitsamt. Denn dadurch entstehen Ansprüche auf Leistungen wie Arbeitslosengeld nach 12 Monaten Arbeitslosigkeit und man erhält Zugang zu Beratungs- und Vermittlungsangeboten.
Unterstützung vom Arbeitsamt
Das Arbeitsamt bietet vielfältige Hilfen wie Berufsorientierung, individuelle Betreuung, Unterstützung bei Bewerbungsunterlagen und Eignungstests. So können Abiturienten die Zeit sinnvoll nutzen, um ihren Weg besser zu planen.
Kindergeld während der Übergangszeit
Vom 18. bis zum 25. Lebensjahr können Eltern eines Schulabgängers unter gewissen Bedingungen weiterhin Kindergeld erhalten. Wird nach der Schule eine Ausbildung oder ein Studium absolviert, kann das Kindergeld bis zum 25. Geburtstag weiter bezogen werden. Ist die Schule zu Ende und die jungen Menschen starten weder Ausbildung, Studium noch eine Arbeitsstelle, dann kann das Anrecht auf Kindergeld um maximal 12 Monate verlängert werden.
Krankenversicherung
Die Krankenversicherung ist oft komplex. In der Regel sind Schüler und Studierende während der Ausbildung meist über die Eltern mitversichert. Ohne Studium oder Ausbildung sollte man sich bei der Krankenkasse über die eigene Absicherung informieren.
Besonderheiten für Lehrlinge
Eine erfolreich abgeschlossene duale Ausbildung kann auf die Berufseingliederungszeit angerechnet werden. Diese gilt dann gewissermaßen als abgeleistet. Gesellen unter 25 Jahren können für eine eventuelle Zeitspanne direkt Arbeitslosengeld beantragen.
Manuel Zimmermann