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  • 80 Jahre BRF
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10.000 Hotels klagen gegen Booking.com: Betriebe in der Region eher skeptisch

05.08.202515:5605.08.2025 - 16:30
  • Eupen
Hotelzimmer (Illustrationsbild: © Bildagentur PantherMedia / shirotie)
Illustrationsbild: © Bildagentur PantherMedia / shirotie

Buchungsplattformen wie Booking.com haben enorme Macht über die Hotelbranche. Deshalb können sie Anbietern von Unterkünften fast alles diktieren, was sie möchten. Eine besonders ungerechte Vertragsklausel wurde 2024 von einem Gericht gekippt. Mehr als 10.000 Hotels fordern jetzt Schadensersatz von Booking.com.

Der Stein des Anstoßes zwischen Unterkunftsanbietern und Booking.com war die sogenannte "Paritätsklausel". Die verbot den Anbietern, auf ihren eigenen Webseiten Preise anzubieten, die geringer waren als der Preis auf der Booking.com-Seite. So wollte die Plattform verhindern, dass zu viele Kunden erst eine Unterkunft auf ihrer Seite suchen und sie dann direkt beim Anbieter für weniger Geld buchen.

Dazu muss man wissen, dass Booking.com verschiedene Gebühren auf die Übernachtungspreise aufschlägt, um seine Kosten zu decken. Dadurch war die Buchung über Booking.com oft teurer als beim Hotel direkt. Durch die Paritätsklausel war das nicht mehr möglich. Es entstanden finanzielle Schäden bei vielen Hoteliers, weil die Hoteliers die Gebühren jetzt selbst bezahlen mussten. Im September 2024 urteilte der Gerichtshof der Europäischen Union deshalb, dass diese Klausel illegal ist. Booking.com musste sie aus den Verträgen mit europäischen Anbietern herausnehmen.

"Booking.com hat natürlich eine gewisse Macht, weil es so groß ist. Aber mittlerweile dürfen wir ja zu niedrigeren Preisen selbst anbieten, deshalb frage ich mich, wo ist jetzt das Problem mit Booking.com? Ich habe diese Schwierigkeit nicht". Arthur Genten ist Präsident der Horeca-Vereinigung der Provinz Lüttich und selbst Hotelier in Eupen. Er findet das Urteil gegen die Paritätsklausel gut und richtig. Allerdings versteht er nicht, warum die europäische Horeca-Föderation nach dem Urteil vom letzten September jetzt nochmal eine Klage angestrengt hat.

Arthur Genten steht vor dem Hotel Sleepwood in Eupen
Arthur Genten betreibt das Hotel Sleepwood in Eupen (Bild: Moritz Korff/BRF)

Die neue Klage zielt darauf ab, rückwirkend Ausgleichszahlungen für die Schäden zu erhalten, die durch die Paritätsklausel entstanden sein sollen. Die Erfolgsaussichten dafür schätzt Genten als eher gering ein, "weil die Klage bisher nicht von allen getragen wird und weil - selbst wenn die Klage Erfolg haben sollte - für die kleinen Hotels hier in der Gegend, die oft nur wenige Zimmer haben, wahrscheinlich kaum etwas abfallen wird".

Die zweite Frage zu den Erfolgsaussichten der Klage ist, ob man das Urteil überhaupt rückwirkend anwenden kann. "Das sieht so ein bisschen nach nachkarten aus. Damals haben Hoteliers Verträge mit Booking.com unterschieben. Und sie haben sie ja zumindest durchgelesen und da stand diese Klausel eindeutig drin. Deshalb fragen wir uns, warum jetzt einen Vertrag infrage stellen, den wir damals selbst unterschrieben haben?", meint Genten.

Eine berechtigte Frage, die gleichzeitig die Gesetzgeber in die Pflicht nimmt. Gegen die Übermacht der Buchungsplattformen helfen nur klare Regeln, die vor allem kleine und mittlere Betriebe schützen. Dann können Gerichte auch handeln, wenn Vertragsklauseln eine Seite übervorteilen. Andererseits ist für Genten auch jeder Unternehmer selbst gefragt, wenn es darum geht, sein eigenes Geschäft zu beleben. "Ohne Booking.com kann heute kein Hotel mehr eine ausreichende Auslastung seines Betriebes garantieren. Deshalb ist die Plattform für mich kein Gegner, sondern ein Partner und ich strenge mich eher an, selbst Direktbuchungen zu generieren, als gegen einen Partner vorzugehen."

Die Europäische Horeca-Vereinigung will ihre Schadensersatzklage trotz der Zweifel durchziehen. Der Fall wird vor einem niederländischen Gericht zu einem noch nicht festgelegten Zeitpunkt verhandelt werden.

Olivier Krickel

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