Ab dem 1. Januar 2026 tritt in der Stadt Aachen eine Beherbergungssteuer ein. Die Steuer beläuft sich auf 2,50 Euro pro Übernachtung.
Die Abgabe gilt unter anderem für Hotels, Pensionen und Jugendherbergen. Auch Online-Buchungen über Plattformen wie Airbnb und Booking sind betroffen.
Von der Steuer ausgenommen sind unter anderem Minderjährige, Kurgäste und Klassenfahrten. Bereits bestätigte Buchungen vor dem Stichtag bleiben steuerfrei - sofern sie nicht geändert werden.
Mit der neuen Abgabe will die Stadt Touristen stärker an den Infrastrukturkosten beteiligen.
mitt/la