2 Kommentare

  1. Es muß doch nicht so schwer sein den Versand eines Einschreibebriefes nach zu weisen. Er wurde doch sicher mit Rückantwortschein geschickt, und der muß doch in Eupen beim Absender zurück sein. Einfach vorlegen. Oder das Gericht kann auch bei dem Postamt wo das Schreiben angenommen wurde nach prüfen. Jedes Einschreiben erhält eine Nummer Datum und Uhrzeit und wird im Postamt registriert. Wozu dieser ganze Zirkus. Beleg vorlegen fertig.
    Beweisen was in dem Brief war, wird schon schwieriger, aber wer sendet zwei wichtige Dokumente in einem Briefumschlag ? Wenn !!!!!!
    Wieso wurde der Einspruch nicht früher eingereicht.? Der grosse Verlierer wird immer die AS Eupen sein, Der ganz grosse Verlierer könnte Standart Lüttich sein, deshalb wird alles Mögliche gedreht um das zu vermeiden. Wer die Fussballmacht in Belgien hat wurde ja jetzt ersichtlich bei Auf-,und Abstieg oder Änderung auf 18 Mannschaften: Bestimmt nicht der kleine Neuling aus der DG.

    mauel august
    hauptstrasse 76
    B 4730 Raeren

  2. Lieber August, ich muss dir hundertprozentig recht geben. Wenn es stimmt mit dem Einschreiben, wenn es stimmt mit dem abgeschickten Fax, dann einfach Beweise auf dem Tisch und alles ist geklärt. Wenn es allerdings stimmt, dass man die Kopie des nötigen Schiedsrichterblattes um das es geht, laut Union Belge, erst am 23. März beantragt hat und es am 24. März erhalten hat und dann die Bombe platzen liess, dann haben Einige ein Problem, denn das wäre eine Woche zu spät um zu reklamieren. Das dürfte allerdings den erfahrenen Leuten so nicht passieren. Anderseits, bräuchte man ja nur auf diesem Blatt zu schauen: Steht der besagte Spieler drauf und war wirklich nicht spielberechtigt, dann müsste der Fall eigentlich klar sein, wenn da nicht der obenerwähnte Zeitunterschied wär. Das Reglement sagt: Man hat genau einen Monat Zeit um zu reklamieren. Bin mal gespannt, was bei dieser Affaire noch so alles ans Tageslicht kommt.