Der Aachener Karnevalsverein (AKV) hat seine Klage vor dem Aachener Verwaltungsgericht zurückgezogen. In dem Gerichtsstreit ging es um ausgebliebene Fördergelder wegen entgangener Kartenverkäufe in der Corona-Zeit. Zuvor hatte die Richterin des Verwaltungsgerichts Aachen erkennen lassen, dass die Klage wenig Aussicht auf Erfolg habe.
Der Verein, der im Karneval den bekannten "Orden wider den tierischen Ernst" verleiht, wollte eine Zahlung von 100.000 Euro aus einem Corona-Sonderfonds einklagen. Die Verleihung an die Schauspielerin Iris Berben war im Februar 2022 mit vielen weiteren Stars für das Fernsehen als Geisterveranstaltung ohne Publikum aufgezeichnet worden.
dpa/lo