Taxifahrer in der Aachener Region erhalten vermutlich nicht immer den Mindestlohn. Das ist das Ergebnis einer Prüfung, die die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Aachener Zolls vergangene Woche durchgeführt hat.
An mehreren Stellen im Stadtgebiet und in der StädteRegion Aachen wurden insgesamt 21 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. In zwölf Fällen besteht der Verdacht, dass die Fahrer nicht den gesetzlichen Mindestlohn erhalten. Außerdem gibt es Anhaltspunkte, dass die Beschäftigten nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet sind.
Der Zoll prüft jetzt die Geschäftsunterlagen der betroffenen Unternehmen. Sollte sich der Verdacht erhärten, drohen den Unternehmen empfindliche Geldbußen.
mitt/mb