Das belgische Netzwerk der Ombudsleute hat den Parlamenten und Regierungen des Landes eine Resolution vorgelegt mit dem Ziel, das "Recht auf Fehler" gesetzlich zu verankern. Dem Netzwerk gehört auch der Ombusdienst der DG an.
Wie Marlene Hardt, Ombudsfrau der DG, in einer Mitteilung erklärt, sei das Recht auf Fehler bereits 2021 vom Senat verabschiedet worden. Nun sei es in mehrere neuere Regierungsvereinbarungen aufgenommen worden.
Hardt betont, dass die Aufnahme des Rechts auf Fehler in die Gesetzgebung den Bürgern die Möglichkeit bieten würde, einen Fehler zu korrigieren, ohne willkürliche Sanktionen zu riskieren, zum Beispiel beim Ausfüllen einer Steuererklärung. Die Betrugsbekämpfung werde nicht in Frage gestellt. Man unterscheide zwischen Fehlern in gutem Glauben und betrügerischem Verhalten. Damit könne das Vertrauen zwischen Bürgern und Staat gestärkt werden.
mitt/cd