Da der Elternurlaub in der Vergangenheit vor allem bei Teilzeitbeschäftigten immer wieder zu Problemen geführt hat, wird künftig die im Arbeitsvertrag festgehaltene Arbeitszeit ausschlaggebend sein wird. Neu ist auch, dass die Betroffenen während der Dauer des Elternurlaubs an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Firma teilnehmen können. Auch Betriebsversammlungen stehen ihnen künftig offen.
Luxemburg: Neues Gesetz für Elternurlaub
In Luxemburg gilt für den Elternurlaub ein neues Gesetz.