Das Aachener Landgericht hat einen Polizisten wegen Körperverletzung im Amt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
Der 40-jährige Beamte hatte einen Autofahrer massiv attackiert.
Er hatte den Mann, der ohne Führerschein unterwegs war, zunächst gestoppt, woraufhin der sich im Inneren seines Wagens verbarrikadierte. Um ihn am Wegfahren zu hindern, zerstach der Polizist zunächst die Reifen. Dann schlug er die Scheiben ein, versprühte Reizgas, schlug den Mann hinterm Steuer und trat nach ihm. Erst als eine Kollegin einschritt, beruhigte sich die Lage.
Wie sich herausstellte, gab es eine Vorgeschichte zwischen Opfer und Täter. Der psychisch kranke 55-Jährige hat den Polizisten über Jahre hinweg belästigt und bedroht. Die Sache schaukelte sich immer weiter hoch.
Falls das Urteil rechtskräftig wird, kann der Angeklagte nicht mehr Beamter sein. Im Moment ist er vom Polizeidienst freigestellt.
dpa/fk
Das verhalten des Beamten war unprofessionell, übergriffig und strafbar. Jedoch, nach Feststellung des Gerichts, hat das "Opfer" den Beamten vorher (über Jahre!) belästigt und bedroht. In welcher Form, wird nicht näher ausgeführt. Zum Zeitpunkt der verhandelten Tat, führte das "Opfer" einen PKW, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein. Der Beamte greift also, nicht willkürlich sondern aus gegebenem Anlass, ein. Dann, wie Eingangs festgestellt, läuft die Maßnahme aus dem Ruder, bleibt grundsätzlich jedoch notwendig und geboten. Das nun ergangene Urteil zeigt die gleichen Mängel, wie das Handeln des Beamten. Es ist notwendig und geboten. Im Ergebnis, die Vorgeschichte berücksichtigend, jedoch unprofessionell und völlig überzogen. Das vermeintliche Opfer ruiniert, mit Hilfe der Justiz, eine berufliche Existenz und erreicht so seine "kranken" Ziele. Keiner der Beteiligten war "nur" Täter oder Opfer! Bleibt zu hoffen, das die nächste juristische Instanz die Fakten besser abwägt und das Urteil kassiert.