1 Kommentar

  1. Das verhalten des Beamten war unprofessionell, übergriffig und strafbar. Jedoch, nach Feststellung des Gerichts, hat das "Opfer" den Beamten vorher (über Jahre!) belästigt und bedroht. In welcher Form, wird nicht näher ausgeführt. Zum Zeitpunkt der verhandelten Tat, führte das "Opfer" einen PKW, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein. Der Beamte greift also, nicht willkürlich sondern aus gegebenem Anlass, ein. Dann, wie Eingangs festgestellt, läuft die Maßnahme aus dem Ruder, bleibt grundsätzlich jedoch notwendig und geboten. Das nun ergangene Urteil zeigt die gleichen Mängel, wie das Handeln des Beamten. Es ist notwendig und geboten. Im Ergebnis, die Vorgeschichte berücksichtigend, jedoch unprofessionell und völlig überzogen. Das vermeintliche Opfer ruiniert, mit Hilfe der Justiz, eine berufliche Existenz und erreicht so seine "kranken" Ziele. Keiner der Beteiligten war "nur" Täter oder Opfer! Bleibt zu hoffen, das die nächste juristische Instanz die Fakten besser abwägt und das Urteil kassiert.