Immer häufiger kommt es zu Unfällen mit E-Rollern im Straßenverkehr. Die Polizeizone Weser-Göhl will deshalb an die geltenden Regeln erinnern.
In den vergangenen Monaten habe es eine Zunahme an Verstößen gegeben, vor allem durch Minderjährige, heißt es in einer Mitteilung.
E-Roller dürfen nur alleine gefahren werden. Hierzu muss man grundsätzlich mindestens 16 Jahre alt sein. E-Roller, die schneller als 25 km/h fahren können, sind nicht erlaubt. Auf Fußwegen dürfen sie nicht genutzt werden, sondern nur auf Radwegen beziehungsweise Straßen.
Außerdem müssen sie mit Lampen und Reflektoren ausgestattet sein und auch eine Klingel haben. Das Tragen eines Helms ist zwar keine Pflicht, wird aber dringend empfohlen. Eltern werden gebeten, ihre Kinder über die Regeln und die Risiken aufzuklären.
mitt/fk
Und zusätzlich wäre es ratsam dass Benutzer von E-Rollern und Rollern allgemein , E-Fahrräder und Fahrräder allgemein bitte auch helle Kleidung tragen oder zumindestens eine Warnweste; besonders bei den aktuellen Wetterverhältnisse. Das gleiche gilt aber auch für Moped & Mofafahrer und dass an diesen Maschinen auch bitte zu 100 % die Lichter funktionieren. Zu guter letzt sollten aber auch viele Fußgänger sich sichtbarer im dunklen kleiden um nicht jeden Unfall mit all beschriebenen nur dem Autofahrer usw angedichtet wird wo auch die hier genannten Gruppen oft eine Mitschuld tragen