Zum Schutz der historischen Gebäude ist zu Silvester in Aachens Innenstadt Feuerwerk erneut verboten.
Bereits im November hat die Stadt eine Allgemeinverfügung zum Verbot von Feuerwerk auf und innerhalb des Grabenrings sowie den Theaterplatz erlassen. Dieses Verbot bezieht sich auf das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern, die eine Höhe von über einem Meter erreichen können.
Der Verstoß gegen das Verbot kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
mitt/mb