Der Konsum von Cannabis rechtfertigt die Entlassung eines Polizeikommissars aus dem Beamtenverhältnis auf Probe. Mit diesem Beschluss hat das Verwaltungsgericht Aachen den Eilantrag eines Polizisten gegen seine Entlassung abgelehnt.
Er war im Mai dieses Jahr unter dem Einfluss der Droge mit seinem Auto zum Dienst erschienen. Ermittlungen hatten ergeben, dass er zudem bereits vor der Teillegalisierung Cannabis konsumiert und damit gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hatte.
Sein Verhalten sei mit dem Berufsbild eines Polizeikommissars nicht vereinbar, so das Gericht. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig, da der Mann Beschwerde einlegen kann, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.
dpa/mh