Die kurze Antwort auf die Frage, ob man sich einfach so im Wald bedienen darf lautet: grundsätzlich nein. Wieso das so ist, erklärt die Eupener Försterin Chiara Emonts-Gast.
"Die Waldprodukte dürfen nicht ohne die Genehmigung des jeweiligen Waldeigentümers mitgenommen werden. Der Gesetzgeber möchte nicht, dass eine Vielzahl von Personen in den Wald kommt und sich einfach bedient. Auch die Z-Bäume sind sehr wichtig für uns, die sollen nicht verstümmelt werden."
Eingriff in Fauna und Flora
Z-Bäume sind die sogenannten Zukunfts-Bäume. Sie sind von außergewöhnlich guter Qualität und müssen aus diesem Grund besonders gut geschützt werden.
Wie der Name verrät, sollen sie bald zu den stärksten und wichtigsten Bäumen in ihrer Umgebung gehören. Das können sie aber nur werden, wenn sie gesund und intakt bleiben. Wer sich von den Waldwegen entfernt und sich ohne Rücksicht auf Verluste bedient oder gar ganze Bäume aus Parzellen herausschlägt, richtet also großen Schaden an.
Neben einem Eingriff in das Gleichgewicht der Flora und Fauna bedeutet das auch finanzielle Konsequenzen, erklärt Försterin Emonts-Gast:
"Wir haben in einer Parzelle hier im Wald immer einen gewissen Bestand. In diesem Bestand sind natürlich auch Kosten vom Waldeigentümer geflossen. Kosten für die Bepflanzung und auch für die Instandhaltung des Waldstücks. Neben dem Wohl der Waldbewohner und des Pflanzenbestands gibt es also auch einen finanziellen Aspekt."
Wer auf der Suche nach Moos, Stechpalme oder Tannenzweigen für die heimische Krippe oder den Adventskranz ist, der besorgt sich seine Materialien also besser beim Floristen.
Pilze und Waldfrüchte in Maßen erlaubt
In bestimmten Fällen gibt es aber auch ein paar kleine Ausnahmen was das Mitnehmen von Waldprodukten angeht. "Was das Sammeln für Winterdekorationen angeht, machen wir eine Ausnahme für öffentliche Einrichtungen. Schulen oder Altenheime können sich zum Beispiel beim zuständigen Revierförster melden und da etwas anfragen."
Generell dürfen natürlich auch Pilze oder Waldfrüchte geerntet werden - das aber natürlich nur zur entsprechenden Jahreszeit und auch nur in Maßen für den Eigengebrauch.
Bei den Pilzen gilt zum Beispiel, dass man pro Tag pro Person einen Zehn-Liter-Eimer ernten darf. Im Dezember Pilze oder Waldfrüchte zu finden gleicht dann aber wohl doch einem Weihnachtswunder.
Von daher gilt für die Privatperson auch in der Weihnachtszeit: Immer schön auf den Wegen bleiben, auch wenn das Moos auch noch so grün ist - denn gerade das steht unter Naturschutz.
Lindsay Ahn