Laut einer großherzoglichen Verordnung dürfen Personen bei Unfällen nur durch den Zivilschutz aus den Fahrzeugen geborgen werden. Der Verband der Feuerwehren verweist jedoch darauf, daß es landesweit nur 22 solcher Rettungszentren gebe, während in jeder Gemeinde eine Feuerwehr mit der entsprechenden Ausrüstung und Ausbildung bestehe.
Streit zwischen Feuerwehr und Zivilschutz
Im Großherzogtum Luxemburg ist ein offener Streit über die Zuständigkeiten von Feuerwehr und Zivilschutz entbrannt.