Sie reagierten damit auf einen Vorstoß der Veranstalter von Ausfahrten mit Geländefahrzeugen, die gegen das Verbot protestiert hatten.
Minister Lutgen versicherte, daß die Vorschriften eindeutig seien und Kontrollen durchgeführt würden, die im Falle einer Übertretung zur Beschlagnahmung der Fahrzeuge führen könnten.
Im kommenden Jahr solle ohnehin das Forstgesetzbuch eine Neufassung erhalten, und dazu würden alle Interessengruppen angehört.
Keine Fahrzeuge in Wäldern
Freizeitfahrzeugen soll der Zugang zu Wäldern auch weiterhin verboten werden. Diese Forderung haben Wandervereinigungen bei dem zuständigen Regionalminister Benoit Lutgen vorgetragen.