Die so genannten "Zusatzsteuern" sind eine wichtige Einnahmequelle wallonischer Gemeinden - im vergangenen Jahr machten diese immerhin 37 Prozent der Einnahmen aus. Das erklärt der Verband der wallonischen Städte und Gemeinden. Dazu gehören sowohl die Zusätze zur Grundsteuer für Eigentümer als auch die Zusätze zur Steuer für natürliche Personen.
Zur Höhe der Zusatzsteuern gibt die wallonische Regierung nur eine Empfehlung aus, entscheiden können die Gemeinden selber. Für 2023 etwa war die Empfehlung ein Höchstsatz der Zusatzsteuer für natürliche Personen von 8,8 Prozent. Dabei gehören Amel, Büllingen, Bütgenbach und St. Vith mit sechs Prozent zu den wallonischen Gemeinden mit den niedrigsten Steuersätzen.
Auch bei der Grundsteuer ist Amel Spitze: Die Gemeinde hat die niedrigste Grundsteuer in der Wallonie.
meuse/gud