Der Bundesgerichtshof habe die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, teilte das Trierer Landgericht heute mit.
Im April vergangenen Jahres war der damals 38-jährige Mann verurteilt worden, weil er sich jahrelang an fünf Jungen vergangen hatte, die er als Turnlehrer in Vereinen und bei der freiwilligen Feuerwehr im Spielmannszug kennengelernt hatte.
Dem Urteilsspruch zufolge ist der geständige Mann aus Mayen ein für die Allgemeinheit gefährlicher Pädophiler.
dpa / rkr