1 Kommentar

  1. „Hundekot gar nicht oder falsch entsorgt, eine Hecke nicht ordnungsgemäß geschnitten oder zu viele Pilze im Wald gesammelt – wer dabei erwischt wird, der kann künftig mit bis zu 500 Euro belangt werden.“(…)
    Soweit so gut. Dann bitte auch Verstöße gegen das Tierwohl konsequenter als bisher protokollieren, die leider oft genug immer noch als Kavaliersdelikt betrachtet werden. Oder noch schlimmer, in mancher Gemeinde heißt es bei Meldungen: „Wir sind nicht zuständig, haben Besseres zu tun oder wir wissen von nichts.“
    Fakt ist: die Gemeinde bzw. die Polizeizone ist IMMER zuständig. Die Bestimmungen des Wallonischen Tierschutzgesetzes sind eindeutig.