Bütgenbach berechnet seine Ausgleichs-Zahlung zu 80 Prozent auf Grundlage der Einsätze, die der Notarzt-Dienst auf dem Gebiet der Gemeinde durchführt. Die Bevölkerungszahl ist nicht wie in den anderen Eifel-Kommunen das alleinige Kriterium, sondern fließt nur zu 20 Prozent in die Berechnung ein. Damit werfe Bütgenbach das Solidaritätsprinzip über den Haufen und fahre einen Konfrontationskurs, kritisierten die Oppositionsmitglieder Elmar Heindrichs und Edgar Fink bei der letzten Sitzung der Legislaturperiode.
Gemeinde Bütgenbach behält Verteilerschlüssel für St.Vither Notarzt-Dienst bei
Die Gemeinde Bütgenbach wird sich am Ausgleich des Defizits, das der St.Vither Notarzt-Dienst verursacht, in der gleichen Form wie bisher beteiligen.