
Die im Herbst eingeführte Reform sieht vor, dass Studienbeihilfen lediglich Studenten gewährt werden, die seit mindestens fünf Jahren in Luxemburg leben. Im Ausland lebende Kinder von Grenzgängern sind demnach ausgeschlossen.
Gewerkschaften, Grenzgängerverbände und Politiker in der Großregion hatten die Maßnahme als diskriminierend bezeichnet. Die Regierung weist nach wie vor alle Diskriminierungsvorwürfe zurück.
Eine Streichung des Wohnortprinzips stelle eine Gefahr für die europäischen Förderungssysteme für ein Hochschulstudium dar, hatte Premier Juncker kürzlich in einem Schreiben an den belgischen Vize-Premierminister Didier Reynders klargestellt.
Der Premier betonte, dass die meisten EU-Staaten ihre Studienbeihilfen an den Wohnort des Studenten koppeln. Die Frage der Finanzierung stelle sich für jedes Land, dessen Arbeitsmarkt verstärkt auf Grenzgänger zurückgreift.
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