Der heute 27Jährige hatte im Jahr 1998 eine Zeichenlehrerin körperlich und psychisch massiv bedroht, nachdem er vom Unterricht ausgeschlossen worden war. Die Pädagogin sah sich in der Folge massiven Bedrohungen ausgesetzt, erlitt ein Trauma und konnte über 3 Jahre ihren Beruf nicht mehr ausüben. Die arbeitsunfähige Frau hatte während dieser Zeit von der Französischen Gemeinschaft ihren Lohn erhalten. Die Französische Gemeinschaft klagte daraufhin gegen den ehemaligen Schüler auf Erstattung der Gehaltszahlungen in Höhe von 125.000 EURO. Der Appellationshof entschied schließlich im Sinne der Klägerin.
ehemaliger Absolvent einer Schule in Verviers zu einer Geldstrafe von 125.000 EURO verurteilt
Der Appellationshof in Lüttich hat einen ehemaligen Absolventen einer Schule in Verviers zu einer Geldstrafe von 125.000 EURO verurteilt.