In der Urteilsbegründung hob das Gericht die Skrupellosigkeit und die äußerste Brutalität hervor, mit der der Mann sich an seinem Opfer vergangen hatte. Auch unterstrichen die Richter den antisozialen und egozentrischen Charakter des Mannes.
Die junge Frau hatte er auf einer Party in einem Baelener Café kennengelernt. Beide hatten getanzt und miteinander geflirtet. Als die Frau den Abend beenden wollte, bot der 22-Jährige ihr an, sie zu ihrem in Welkenraedt abgestellten Fahrzeug zu bringen.
Stattdessen fuhr er in die Eupener Industriezone und fiel über sein Opfer her. Die 23-Jährige versuchte zu flüchten, wurde aber von ihrem Peiniger an den Haaren über den Boden gezogen und geschlagen. Dann wurde sie mit äußerster Gewalt missbraucht. Erst nach drei Versuchen gelang der Frau die Flucht.
Noch heute leidet das Opfer an den körperlichen und psychischen Folgen des Überfalls.