Den beiden Hauptangeklagten, einem Lütticher Ehepaar, wird vorgeworfen, 2 unabhängig voneinander tätige Schlachthofbetriebe unter Missachtung der Sozialgesetzgebung und des Verbots Schwarzarbeiter zu beschäftigen, geführt zu haben. Die Verteidigung erklärte in einer ersten Einlassung, die Hauptangeklagten seien aufgrund der verschärften Konkurrenzsituation im Schlachtgewerbe zu den Taten verleitet worden, um einen Konkurs abzuwenden. Der Ehemann war zwischenzeitlich sogar Opfer eines ungeklärten Mordanschlags geworden. Das Gericht hat ein knappes Dutzend an Verhandlungstagen angesetzt.
Schlachthofbetriebe: Betrug wegen Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbetrugs
Vor einem Lütticher Strafgericht müssen sich zur Zeit 46 Angeklagte wegen Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbetrugs verantworten.