Die Verurteilung und das Strafmaß des Eupener Strafgerichts gegen einen Arzt aus der Eifel ist "legal, ordnungsgemäß begründet und schuldangemessen". Das hat der Lütticher Appellationshof entschieden.
Das GrenzEcho berichtet darüber.
Das Eupener Strafgericht hatte den St. Vither wegen Urkundenfälschung letztes Jahr zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro wurde vom Appellationshof zur Hälfte zur Bewährung ausgesetzt.
Der Betroffene hat von August 2020 bis März 2021 medizinische Gefälligkeitsatteste ausgestellt und so mindestens 30 Personen von der Mund- und Nasenschutzverpflichtung entbunden. Das Eupener Gericht hatte festgestellt, dass er weder Patientenakten führte noch über ein Behandlungszimmer oder ärztliches Material verfügte. Das Ausstellen solcher Bescheinigungen bewertete der Appellationshof als Fälschung.
ge/lo
Die Leute von Vivant waren wohl die einzigen, die in der Corona-Zeit ein Haufen Zivilcourage zeigten.
Danke.
Es muss daraus wohl auch die Schlussfolgerung gezogen werden, dass kein Arz mehr während eines Hausbesuches keine Verschreibungen mehr ausstellen darf, wenn er nicht seine Patientenakte, sein Behandlungszimmer und sein Material dabei mitführt ! Wird die Staatsanwaltschaft Eupen dass dann ab jetzt immer kontrollieren, und bei jedem Hausbesuch anwesend sein ? Es heisst ja 'wehret den Anfängen', und vor dem Gesetz sind ja alle gleich, oder nicht ? Aus mit dem berühlt berüchtigten Blaumachen ! Den Berufsstand des 'freien Arztes' gibt es wohl ab jetzt nicht mehr ! Im Zweifelsfall und bei Nebenwirkungen immer die Eupener Staatsanwaltschaft um Bestätigung fragen !
@edgarmichaelis.
Demokratie bedeutet unter anderem,jeder darf sagen was er möchte;muss aber nicht!
Wenn man nichts zu sagen hat...... einfach Mal Fresse halten! Danke Dieter Nuhr