Das neue Friedhofsdekret soll die Bedürfnisse der neun deutschsprachigen Gemeinden besser berücksichtigen und die Verwaltung der Friedhöfe vereinfachen. Daher muss nicht jeder Friedhof zwangsläufig über eine Streuwiese oder einen Aufbewahrungsort für Urnen verfügen.
Eltern, die ihr Kind in der frühen Schwangerschaft verlieren, soll die Trauerarbeit erleichtert werden, da auch Föten nun bestattet werden können. Der Rechtsanspruch auf die Bestattung eines Fötus wurde auf den 84. Tag einer Schwangerschaft festgelegt. Die Mindestdauer für die Totenruhe wird von fünf auf zehn Jahre verlängert.
Die Asche eines eingeäscherten Leichnahms muss nicht zwingend auf einem Friedhof verstreut, beerdigt oder aufbewahrt werden. Dies soll auch an anderen Orten möglich sein. Den Verwandten kann ein symbolischer Teil der Asche übergeben werden.
Streit um den Ombudsmann
Der Ombudsmann der DG muss drei seiner Aufgaben wieder abgeben. Bisher sollte er über die Bestimmungen zur Chancengleichheit sowie zu den Kinderrechts- und Behindertenkonventionen wachen. Das passe nicht zur neutralen Vermittlertätigkeit des Ombudsmannes.
Wenn der Ombudsmann die Interessen von Kindern oder Behinderten vertreten oder in einem Streifall zur Chancengleichheit Partei ergreifen müsse, dann könne er zumindest in diesen Fällen nicht mehr neutraler Vermittler sein.
Daher will die DG nun andere Organisationen damit betrauen. Für die Rechte der Behinderten ist die eigene Dienststelle der DG im Gespräch, bei der Überwachung der Kinderrechtskonvention das Ministerium und bei der Chancengleichheit ist man sich noch nicht sicher. Das Zentrum für Chancengleichheit wäre eine Option. Da müssen aber noch Verhandlungen geführt werden, zumal der Dienst auch in Deutscher Sprache angeboten werden müsste.
Ecolo bemängelte, hier werde das Parlament übergangen. Die Regierungskoalition stimmte aber für die Beschneidung der Aufgaben, die Opposition (Ecolo, CSP und Vivant) dagegen.
Weitere Beschlüsse zu Tourismus, Denkmalschutz und Medien
Das Parlament verabschiedete am Abend außerdem eine ganze Reihe von Dekretänderungen. Kleine Musikensembles müssen nicht mehr als VoE angemeldet sein, um etwa bei der Einstufung der Chöre teilzunehmen oder einen DG-Zuschuss zu erhalten.
Auch im Denkmalschutz gibt es Neuerungen. Überall, wo ein denkmalgeschütztes Gebäude steht, soll der Schutzbereich präzise festgelegt werden. Das ist bislang noch nicht überall der Fall.
Wer Gästezimmer anbietet, darf unter diesem Statut mehr als fünf Unterkünfte vermieten, denn die Deutschsprachige Gemeinschaft erwartet in Sachen Tourismus künftig mehr Nachfrage. Außerdem präzisierte das Parlament den gesetzlichen Auftrag des Belgischen Rundfunks und erleichterte den Zugang für Sozialkredite.