Das ÖSHZ Raeren muss Gelder an den Föderalstaat zurückzahlen, die es in der Corona-Pandemie oder nach der Flutkatastrophe vom Juli 2021 erhalten hat. Diese Mittel sind nicht vollständig für die Bewältigung der Krisen genutzt worden, so dass überschüssiges Geld nun zurückgefordert wird. Da diese Gelder aber in den allgemeinen Haushalt des ÖSHZ geflossen waren, wurden sie inzwischen teilweise für andere Aufgaben des ÖSHZ ausgegeben. Nun muss die Gemeinde in die Bresche springen und den Haushalt des ÖSHZ mit zusätzlichen 113.000 Euro ausgleichen, damit das ÖSHZ die Rückforderungen zahlen kann.
Um solche Situationen künftig zu vermeiden, will das ÖSHZ ab jetzt zweckgebundene Finanzhilfen gesondert buchen und nicht mehr in den allgemeinen Haushalt fließen lassen. So können Zuschüsse nicht mehr zweckentfremdet werden.
Generalabrechnung
Die Mit-Uns-Opposition im Raerener Gemeinderat hat die Sitzung am Mittwochabend genutzt, um ihrer allgemeinen Unzufriedenheit mit der CSL-Ecolo-Mehrheit Luft zu machen.
Es laufe einiges schief in Raeren, beklagte Erwin Güsting von Mit Uns und holte zu einer Generalabrechnung aus. Die Sportlerehrung sei respektlos den Sportlern gegenüber abgelaufen, die Unterzeichnung der Partnerschaft mit Höhr-Grenzhausen habe keinen Stil gehabt. Auch flössen Informationen zu spärlich, Anmerkungen der Opposition würden zu selten berücksichtigt. Er sei seit 40 Jahren im Gemeinderat und noch nie sei die Stimmung so schlecht gewesen. Güsting wähnte Jérôme Franssen im PDG-Wahlkampf und forderte ihn auf, die Bürgermeisterschärpe zügig zu übergeben.
Bürgermeister Jérôme Franssen verbat sich solche persönlichen Angriffe. Er und Schöffe Ulrich Deller räumten ein, dass bei Sportlerehrung und Städtepartnerschaft nicht alles glatt gelaufen sei. Das aufzuarbeiten, gehöre aber in einen ordentlichen Tagesordnungspunkt und nicht in die Fragestunde einer Gemeinderatssitzung. Außerdem wies Deller anhand von Beispielen den Vorwurf zurück, die Mehrheit würde konstruktive Vorschläge der Opposition links liegen lassen.
Zuschüsse für kleinere Vereine
Künftig können Vereine einen Gemeindezuschuss beantragen, wenn sie aus mindestens fünf Mitgliedern bestehen. Bisher musste ein Verein mindestens zehn Mitglieder vorweisen. Wie Bürgermeister Franssen erklärte, knüpft die Deutschsprachige Gemeinschaft bestimmte Förderregeln daran, ob Vereine in ihrer Heimatgemeinde Zuschüsse beantragen können. Das gelte auch für die Teilnahme an Einstufungswettbewerben. "Ein Quintett aus fünf Musikern hatte in der bisherigen Regel also ein Problem", so Franssen. Die neue Mindestgröße von fünf Mitgliedern gelte aber nicht nur für Zuschüsse an Musikvereine, sondern für alle Vereine der Gemeinde.
Olivier Krickel