Das Strafgericht Eupen hat am Montag einen Gastronomen verurteilt, weil dieser bei einem Familienfest in Lontzen Personal eingesetzt hatte, das nicht angemeldet war.
Der Gastronom und seine Gesellschaft sollen jeweils 43.000 Euro Geldstrafe zahlen. Allerdings wurden die Strafen teilweise zur Bewährung ausgesetzt. Effektiv zu zahlen seien rund 26.000 Euro, berichtet das GrenzEcho.
Im November 2021 hatten Arbeitsinspektoren bei einer Kontrolle festgestellt, dass bei einem Familienfest neun Personen arbeiteten, die nicht ordnungsgemäß angemeldet waren. Sie hatten angegeben, Freunde des Gastgebers - und nicht des Gastronomen - zu sein und ehrenamtlich zu arbeiten.
ge/gud