Das Eupener Strafgericht hat Corona-Protestler zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Wie das GrenzEcho berichtet, erhielten 16 von 18 Angeklagten eine Geldstrafe von 400 Euro auf Bewährung.
Sie hatten im Mai 2020 an einem sogenannten "Corona-Spaziergang" in St. Vith teilgenommen. Die beiden anderen Angeklagten erhielten keine Bewährung und müssen die Geldstrafe in vollem Umfang zahlen, weil sie bereits ein Strafregister vorweisen.
Laut GrenzEcho sah es das Gericht als erwiesen an, dass die Angeklagten gegen das Versammlungsverbot verstoßen haben. Bereits im September 2021 hatte das Polizeigericht St. Vith ein Urteil gesprochen, gegen das die Corona-Protestler Einspruch einlegten.
Im Fall der beiden Vivant-Parlamentarier Michael Balter und Diana Stiel wird am 22. Mai weiterverhandelt. Sie waren bei der Protestveranstaltung gewählte Parlamentsmitglieder und genießen somit parlamentarische Immunität.
ge/mb