Das Eupener Strafgericht hat fünf junge Männer aus St. Vith zu Haft-, Arbeits- und Geldstrafen verurteilt. Unter ihnen war auch der Tatverdächtige im Fall der tödlichen Messerstecherei von St. Vith vom 1. Februar.
Er muss wegen Drogenhandels für drei Monate ins Gefängnis und 8.000 Euro Geldstrafe zahlen. Er sitzt zurzeit in Untersuchungshaft. Auch das Todesopfer hätte vor Gericht stehen müssen.
Sie alle gehörten zu einer kriminellen Bande, die sich die "Chefs von St. Vith" nannten. Sie trieben ihr Unwesen unter anderem auf einem Schulhof, an einer Bushaltestelle oder bei öffentlichen Veranstaltungen.
Die anderen Bandenmitglieder erhielten wegen Erpressung, Bedrohungen und körperlicher Gewalt Bewährungs- und Arbeitsstrafen.
Laut bisherigen Ermittlungen kam es zu der Messerstecherei, als die anderen Bandenmitglieder dem späteren Todesopfer Geld aus dem Drogenverkauf oder die Drogen selbst abnehmen wollten.
Messerstecherei in St. Vith: Hauptverdächtiger spricht von Notwehr
belga/vk