Die Weser-Göhl-Polizei erinnert an einige Regeln zu Karneval. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen keinen Alkohol konsumieren, ab 16 Jahren sind Bier, Wein oder daraus hergestellte Mixgetränke erlaubt.
Erst ab 18 Jahren sind auch andere alkoholische Getränke wie Schnaps erlaubt. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen an Tanz- und Abendveranstaltungen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen.
Die Polizei bittet deshalb alle Eltern, mit ihren Kindern vorher über das Thema Alkohol zu sprechen und sicherzustellen, dass sie immer wissen, wo und mit wem sich ihr Kind aufhält und wie es sicher nach Hause kommt.
In der Grundschule von Hergenrath hat es Donnerstagmorgen Gasalarm gegeben, wie die Weser-Göhl-Polizei berichtet. Man hatte Gasgeruch in der Schulküche bemerkt. Die Schule wurde evakuiert. Straßensperrungen wurden eingerichtet. Die Feuerwehr nahm Gasmessungen vor. Am Ende war es Fehlalarm.
mitt/vk