Die beiden Aachener Ausbrecher Michael Heckhoff (52) und Peter Paul Michalski (47) müssen sich darauf einstellen, bis zu ihrem Tod im Gefängnis zu bleiben.
Sie wurden am Mittwochmorgen vom Landgericht Aachen wegen erpresserischen Menschenraubes und Geiselnahme zu hohen Haftstrafen mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
Heckhoff bekam zehn Jahre, Michalski zehn Jahre und sechs Monate. Der Staatsanwalt hatte zwölf und 13 Jahre gefordert. Da beide schon einmal zu Sicherungsverwahrung verurteilt worden waren, gilt es als wahrscheinlich, dass sie nie mehr freikommen werden. Das Gericht hält sie für unverbesserliche Kriminelle.
Heckhoff und Michalski waren im November 2009 aus der Aachener Justizvollzugsanstalt geflohen und hatten mehrere Geiseln genommen. Ihre Odyssee durch Nordrhein-Westfalen hatte die Öffentlichkeit tagelang in Atem gehalten.
Psychiaterinnen beschrieben sowohl Heckhoff als auch Michalski als nach wie vor gefährlich. Die beiden Angeklagten hatten im Laufe des Prozesses weitreichende Geständnisse abgelegt. Auf die Urteile reagierten sie äußerlich unbewegt. Beide hatten eindringlich an die Richter appelliert, ihnen die Hoffnung auf eine Rückkehr in die Freiheit nicht völlig zu nehmen.
Haftstrafe für den Fluchthelfer
Der ehemalige Justizvollzugsbeamte, der ihre Flucht durch seine Hilfe erst möglich gemacht hatte, muss vier Jahre und drei Monate hinter Gitter. In seinem Fall hatte die Staatsanwaltschaft sieben Jahre gefordert. Der 41-Jährige hatte den beiden die Türen geöffnet und ihnen auch noch Waffen und Patronen gegeben.
In dem Prozess kamen auch die Zustände in der Aachener Justizvollzugsanstalt und in anderen Gefängnissen zur Sprache. So saß Heckhoff insgesamt 15 Jahre in Isolationshaft, bei Michalski waren es 10. Menschenrechtsorganisationen und Strafrechtler prangern eine so lange Zeit ohne Kontakt zu anderen Gefangenen als Verletzung der Menschenrechte an.
dpa/jp/km - Archivbild: Federico Gambarini (epa)