Ein "Alko-Lock" verlangt vom Fahrer, dass er durch ein Mundstück bläst, bevor der Motor angelassen wird. Registriert das System in der Atemluft Alkohol, wird der Anlasser blockiert.
Für das Polizeigericht in Verviers ist es eine Premiere. Der Richter wollte damit dem Angeklagten einen einjährigen Führerscheinentzug ersparen. In seinem Urteil verwies er darauf, dass der Mann Vertreter und beruflich auf sein Fahrzeug angewiesen sei.
b/fs