Den Antrag, ihn nachträglich in die Sicherungsverwahrung zu nehmen, lehnte das Gericht in Trier ab, weil die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt waren.
Mittlerweile ist er in einem psychiatrischen Krankenhaus in der Nähe von Koblenz untergebracht. Die Ärzte stufen ihn auch weiterhin als gefährlich ein. Die zuständige Kreisverwaltung will daher beantragen, dass der Mann weiter in der Psychiatrie bleibt.
swr/fs