Der Prozess um die Amokfahrt in Trier mit fünf Toten muss neu aufgerollt werden. Nach Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe wurde das Urteil des Trierer Landgerichts wegen Rechtsfehlern überwiegend aufgehoben.
Bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 war ein Mann mit seinem Geländewagen durch die Trierer Fußgängerzone gerast und hatte gezielt Passanten angefahren. Bei der Tat starben fünf Menschen, darunter ein Baby. Zudem gab es Dutzende Verletzte und Traumatisierte.
Der Täter war im August 2022 wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes vor dem Landgericht Trier zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Ein Tag nach dem Urteil hatte der Verteidiger des Amokfahrers Revision eingelegt.
dpa/vk