Letzter Akt im Assisenprozess "A ge Pömpke", die Anwesenden warten gespannt auf die Verlesung des Urteils, das der vorsitzende Richter Philippe Gorlé verkündet. Nach dem Schuldspruch am Freitag folgt jetzt das Strafmaß: 30 Jahre Haft. Die Schwere der Taten, die unglaubliche Gewalt, aber auch die soziale Abhängigkeit von Benchamsy und seine aufkochende Wut wurden in die Waagschale gelegt.
Die Jury folgte damit nicht den Anträgen der Anklage, die 20 Jahre Haft gefordert hatte. Auch hatte sie plädiert, den Verurteilten dem Strafvollstreckungsgericht für eine Dauer von fünf Jahren zu überantworten. Die Anklage hatte am Beispiel der Lebensumstände mildernde Umstände angeführt.
Die Verteidigung hatte auch mildernde Umstände gelten lassen, ohne die Schwere der Taten herunterzuspielen. Sie bat die Jury, nicht über die 20 Jahre Haft hinauszugehen. 20 Jahre seien eine gerechte Strafe für die schreckliche Tat.
Doch die Jury entschied sich letztendlich für eine schwerere Strafe, sehr zur Erleichterung der Nebenkläger, wie Rechtsanwalt David Hannen stellvertretend im Namen der Zivilparteien erklärte. "Erleichterung macht sich nach diesem langen Prozess breit und Zufriedenheit über das schlussendliche Urteil, denn nach den Anträgen der Staatsanwaltschaft machte sich bei den Zivilparteien eine kleine Unzufriedenheit breit. Die Zivilparteien haben jetzt den Eindruck, dass eine gewisse Gerechtigkeit gesprochen wurde, vor allem aufgrund der sehr brutalen Fakten."
Ein Prozess, der für die Nebenkläger besonders schwer war. "Ich denke, dass der Assisenprozess dazu beitragen kann, die Fakten zu verarbeiten, denn ein normales Verfahren hätte diese menschliche Komponente nicht so bringen können. Somit ist der Assisenprozess bestimmt Teil der Verarbeitung der ganzen Trauer", sagte Rechtsanwalt David Hannen.
Die Verteidigung hatte offenbar nicht damit gerechnet, dass die Jury über die Anträge der Staatsanwaltschaft hinausgehen würde. "Es ist ein hartes Urteil. Die Vorwürfe, die gegenüber Herrn Benchamsy gemacht worden sind, waren natürlich auch dramatisch und sehr sehr stark", so Strafverteidiger Martin Orban.
"Wir sind der Ansicht, dass es in diesem Prozess sowieso keinen Gewinner geben konnte. Die Familien haben alle verloren, es ist ein unsägliches Leid über die beteiligten Opfer gebracht worden durch Herrn Benchamsy, der sich durchaus dessen bewusst gewesen ist und weiterhin ist. Selbst mit einem geringeren Urteil und Strafmaß wäre Herr Benchamsy nie Gewinner gewesen, er hätte sich nicht als Gewinner gefühlt. Er hat ja auch gesagt, sein Leben kann nicht mehr so sein wie vorher. Von daher ist es ein Urteil, das zuerst mal verdaut werden muss."
Omar Benchamsy erklärte vor dem Urteil, die Strafe zu verdienen, zu der man ihn verurteilen würde. 30 Jahre sind es geworden. Nach der Hälfte der Zeit mit Abzug der zwei Jahre Untersuchungshaft darf er einen Haftentlassungsantrag stellen, also in 13 Jahren.
Chantal Delhez