Beim Assisenprozess in Eupen ist Omar Benchamsy des doppelten Mordes mit Vorbedacht für schuldig gesprochen worden, schuldig auch des fünffachen Mordversuchs mit Vorbedacht. Zu diesem Schuldspruch kam die Jury nach dreistündigen Beratungen.
Die Geschworenen folgten damit den Anträgen der Nebenkläger und der Anklage, die zuvor mit vielen Argumenten dargelegt hatten, dass Benchamsy vorsätzlich und mit Vorbedacht gehandelt hatte. Die Verteidigung hatte sowohl die Tötungsabsicht als auch den Vorbedacht in Frage gestellt.
Den Familien der Opfer war die Anspannung anzusehen, als das Gericht zur Verkündung des Schuldspruchs in den Gerichtssaal zurückkehrte. Der vorsitzende Richter Philippe Gorlé verkündete, dass Omar Benchamsy in allen Anklagepunkten für schuldig befunden wurde. Mit anderen Worten: der Doppelmord und der versuchte fünffache Mord wurden mit Vorbedacht ausgeführt - das ist ein erschwerender Umstand.
Die Tötungsabsicht ist erwiesen in allen Fällen und ebenso die Planung, also der Vorbedacht. Begründet wurde der Schuldspruch mit den Argumenten, die auch die Anklage und die Zivilparteien vorgebracht hatten. Die Anklage hatte im Nachmittag plädiert.
Argumentation der Anklage
Frédéric Renier, der die Anklage vertritt, erklärte: "Dass Benchamsy am Tag der Bluttat viel getrunken hat, war allein seine Entscheidung, obwohl er wusste, dass er dabei unberechenbar wird. Das ist aber keine Entschuldigung", sagte Prokurator Frédéric Renier. "Benchamsy hat den Eindruck, dass alle gegen ihn sind, und fühlt sich als Opfer."
Die Bluttat beschreibt die Anklage als einen bestialischen Akt, der ganze fünf Minuten gedauert hat. Und Benchamsy streitet die Taten nicht ab. Direkt nach dem Blutbad gesteht er die Taten vor seinem Arbeitgeber, vor der Polizei und später im Krankenhaus. Auch die Tötungsabsicht ist für die Anklage klar. Benchamsy hat den Anwesenden in der Kneipe gedroht, er kommt mit einem Messer und hält es so hoch, dass er im Brustbereich treffen kann. Auch der Vorbedacht ist aus Sicht der Anklage erwiesen: zwischen dem Moment und der Tat vergehen 50 Minuten, ausreichend Zeit, die Tat zu planen.
Antwort der Verteidigung
Die Verteidigung sah das anders. Sie stellte die Tötungsabsicht in Frage und auch den Vorbedacht - wobei Martin Orban, einer der Pro-Deo-Strafverteidiger des Angeklagten, auch von einer abscheulichen und schockierenden Tat sprach. Er sagte auch, dass es nicht seine Rolle sei, diese Taten zu verteidigen. Vielmehr werde versucht, die Haltung des Angeklagten zu beleuchten.
Orban glaubt nicht, dass Benchamsy ein Blackout vorspielt, wie ihm das von den anderen Parteien vorgeworfen wird. Er glaubt, dass er sich tatsächlich nicht erinnert. Sein ganzer Frust, der Verlust seiner Arbeitsstelle, das Gefühl, von allen ausgestoßen zu werden, das alles hat aus Sicht der Verteidigung dazu geführt, dass die Wut unter dem Einfluss von Alkohol explodiert ist. Für die Verteidigung war die Tötungsabsicht nicht erwiesen, eben sowenig der Vorbedacht. Das Gericht hat es anders gesehen.
"Ich bereue es, geboren zu sein"
Bevor sich die Jury zurückgezogen hat, hatte der Angeklagte das letzte Wort. Omar Benchamsy sagte, er bereue es, geboren zu sein. Er könne sich die Taten weiterhin nicht erklären und sagte, er führe einen Krieg gegen sich selbst. Seiner Frau soll er immer wieder gesagt haben, dass er die Taten bereut. "Ich weiß nicht, weshalb ich das getan habe. Ich habe unschuldigen Menschen das Leben genommen", sagte er den Familien der Opfer.
Am Montag wird das Gericht das Strafmaß festlegen. Dann kommt das Gericht noch einmal zusammen, die Anklage wird ihre Anträge stellen, die Verteidigung wird zu Wort kommen und dann wird sich die Jury nochmals zurückziehen, ehe dann das Strafmaß bekanntgegeben wird.
Chantal Delhez