Der Angeklagte im Mordfall auf dem Aachener Obi-Parkplatz ist schuldfähig. Eine Gutachterin habe keine psychische Erkrankung feststellen können. Die vom Angeklagten behaupteten Erinnerungslücken seien medizinisch nicht nachvollziehbar.
Der Angeklagte hatte am 20. Mai auf dem Parkplatz des Obi-Baumarkts seine Frau mit mindestens 20 Messerstichen getötet. Die Frau hatte sich ein paar Wochen vorher von ihm getrennt.
Zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte die Tat eingeräumt, aber er könne sich nicht mehr daran erinnern.
Der 37-Jährige ist wegen Mordes angeklagt. Ihm droht eine lebenslange Haftstrafe.
az/vk