Ein Angeklagter aus Maastricht, der sich wegen des Besitzes von Kinderpornographie verantworten musste, ist freigesprochen worden. Der Grund: Die zuständige Justizbehörde hatte es versäumt, den Angeklagten rechtzeitig über die Beschuldigung zu informieren.
Der Mann war ohne festen Wohnsitz und nur über E-Mail zu erreichen. Diese Kommunikationsmöglichkeit wurde jedoch nicht genutzt. Deshalb war nach Auffassung der Richter nur ein Freispruch möglich.
l1/rs