Kassationsentscheide, die sich auf angefochtene richterliche Entscheidungen in deutscher Sprache beziehen, müssen auch künftig automatisch ins Deutsche übersetzt werden.
Eine föderale Gesetzesänderung im Oktober letzten Jahres hatte dieses Recht der deutschsprachigen Minderheit ausgehöhlt. Nach einer konzertierten Klage der Vereinigung deutschsprachiger Magistrate, der Anwaltskammer und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurde diese Änderung nun wieder zurückgenommen.
Bei der Kassationsbeschwerde handelt es sich um ein besonderes Einspruchsverfahren. Der Kassationshof prüft, ob eine in letzter Instanz ergangenes, richterliches Urteil gegen das Gesetz oder eine Rechtsregel verstößt.
Die Verfahren vor dem Kassationshof werden in niederländischer oder französischer Sprache geführt.
mitt/gud