Der Kassationshof verwarf ihre Klage auf Abgaben aus dem Großen Preis von Belgien von 2004.
Dabei geht es unter dem Strich um Einnahmen von 276.000 Euro für jede der beiden Gemeinden.
Der Appellationshof von Mons hatte die Klage bereits in zweiter Instanz abgewiesen. In der Urteilsbegründung hieß es, die Berechnung der Steuern habe keine legale Grundlage.
Es ist zu erwarten, dass die Klage um den Grand Prix von 2005 ebenfalls abgewiesen wird.
la meuse/sh