Mit drei Messerstichen hat der damals 19-jährige Marselino N. einen Türstehen in Aachen so schwer verletzt, dass er notoperiert werden musste.
Nun hat die Jugendkammer am Landgericht Aachen das Urteil ausgesprochen. Wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung kassiert Marselino N. eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.
Bei der Urteilsverkündung erklärte der Richter, dass der Angeklagte durch echte Reue und aufrichtiges Schlusswort die Kammer davon überzeugt habe, eine Freiheitsstrafe unter drei Jahren zu verhängen.
az/dog