Das Gericht Erster Instanz in Eupen hat die Angelegenheit auf unbestimmte Dauer vertagt. Die Wartezeit bis zur Wiederaufnahme beläuft sich auf mindestens ein Jahr.
Dr. Wagner hatte dem St. Vither Krankenhaus in einem offenen Brief eine Verletzung der Aufsichtspflicht mit Todesfolge vorgeworfen und Anzeige erstattet.
Die Leitung der Klinik St. Josef reichte daraufhin Klage wegen Verleumdung und Rufschädigung ein.
Gegen die Klinik St. Vith wird außerdem wegen Beschäftigung eines Arztes ohne Genehmigung ermittelt. Deren Erteilung stehe aber unmittelbar bevor, sagte die Klinikleitung dem Grenz-Echo.
ge/okr - Archivbild BRF Fernsehen