Nach dem Tod eines Untersuchungshäftlings im Aachener Gefängnis belasten interne Dokumente eine Justizvollzugsbeamtin. Am 14. Juni hatte der Häftling in seiner Zelle Suizid begangen.
Laut eines vertraulichen Berichts gibt es den Verdacht, dass sich die Beamtin nicht durchgehend um die nötigen Sicherungsmaßnahmen gekümmert habe. Der Häftling war suchtkrank und unterstand deshalb einer besonders intensiven Überwachung, um Selbstmordversuche zu verhindern.
Wie es heißt, sei diese Überwachung "phasenweise" nicht umgesetzt worden. Gegen die Beamtin wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
dpa/fk