In einem Fall hatte ein 24-jähriger Marokkaner gleich drei Personen mit dem ICE eingeschleust. Am Hauptbahnhof in Aachen endete ihre Reise, da
sie keine Ausweispapiere oder Zugtickets vorweisen konnten. Vor der anstehenden Rückführung nach Belgien und Österreich verhängte der Haftrichter Sicherungshaft. Der Schleuser erhielt eine Anzeige wegen ausländerrechtlicher Verstöße und der Erschleichung von Leistungen.
mit./rs