Im offenen Vollzug sind Sträflinge dadurch rund um die Uhr zu überwachen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um eine kurze Haftstrafe handelt, dass der Täter nicht als gefährlich eingestuft, sozial integriert ist und dass er eine geregelte Arbeit hat. Durch die elektronische Handfessel soll die Überbelegung der Haftanstalt Schrassig abgebaut werden.
Elektronische Handfessel in Luxemburg
Im Justizvollzug des Großherzogtum Luxemburgs soll ein Versuch mit der elektronischen Handfessel durchgeführt werden.