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  • 80 Jahre BRF
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Steuerabkommen für Heimarbeit gefordert

08.08.202319:18
  • Euregio
  • Grenzgänger
Finanzamt (Illustrationsbild: © PantherMedia/Bernd Leitner)
Illustrationsbild: © PantherMedia/Bernd Leitner

Steuerland gleich Tätigkeitsland: Diesen einfachen Grundsatz kennen alle, die als Grenzgänger arbeiten. Was aber, wenn ich nun aufgrund der Tätigkeiten im Homeoffice auch im Wohnland steuerlich veranschlagt werde? Weil ich ja auch zu Hause tätig bin? Das ist eine steuerliche Unsicherheit, die geregelt werden muss.

In einem offenen Brief fordern die Euregio Maas-Rhein und der Grenzinfopunkt Aachen-Eurode die Finanzminister der Länder auf, endlich Lösungen für Grenzgänger in Heimarbeit zu finden. Die Autoren werden dabei unterstützt von anderen Euregios entlang der deutsch-niederländisch-belgischen Grenze sowie weiteren Akteuren des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes.

In der Tat werden Grenzgänger steuerlich nachteilig behandelt, wenn sie im Homeoffice in Ostbelgien arbeiten, der Arbeitgeber aber im Ausland sitzt.

Die Problematik erläutert Heike Xhonneux wie folgt: "Die Leute haben dann zu tun mit einem sogenannten Steuer-Splitting", erklärt die Leiterin des Grenzinfopunktes Aachen-Eurode. "Wenn sie sowohl im Land des Arbeitgebers arbeiten als auch im Wohnstaat Belgien, dann müssen die Tage, die in dem Arbeitgeberstaat geleistet werden, dort versteuert werden und die Tage, die im Homeoffice oder in der Telearbeit im Wohnstaat geleistet werden, dort versteuert werden. Das heißt, man muss zwei Steuererklärungen machen und man muss von zwei Steuerrechten wissen, wie es läuft."

Eine Erstinformation über die steuerlichen Anforderungen im Einzelfall bieten die Grenzgängerinfopunkte unter grenzinfo.eu.

Gudrun Hunold

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