95 verschiedene Berufsbilder führt die Liste der Ausbildungen und Studiengänge an, für die man ab September ein Stipendium erhalten kann. Sie reichen vom Anstreicher bis zum Zahntechniker.
Wer sich in einem dieser sogenannten Mangelberufe ausbilden lässt - sei es durch Studium oder durch die duale Ausbildung - hat Anrecht auf Förderung durch die DG. 350 Euro erhält der Stipendiat pro Monat.
Bildungsministerin Lydia Klinkenberg zum Ziel des neuen Förderprogramms. "Wir haben dieses neue Ausbildungsförderungsprogramm DuO genannt: Du und Ostbelgien - mit dem Ziel, Fachkräfte nach Ostbelgien zu holen und diese auch hier zu halten."
Der Stipendiat muss sich verpflichten, nach seiner Ausbildung fünf Jahre in Ostbelgien zu arbeiten. Dafür hat er nach dem Abschluss zehn Jahre Zeit. Bricht er die Ausbildung ab bzw. hält er die Bedingungen nicht ein, muss er das Geld zurückzahlen.
Im laufenden Schuljahr hätten 590 Personen Anrecht auf das Stipendium gehabt. Dazu gehören neben Auszubildenden und Studenten auch Sekundarschüler des siebten berufsbildenden Jahres. Wie viele Anträge für das neue Schuljahr eingereicht werden, ist völlig offen.
"Wir müssen uns überraschen lassen. Jedes Jahr bleiben eine Reihe von Lehrstellen unbesetzt und auch im Bereich Gesundheits- und Krankenpflegewissenschaften beispielsweise oder im Lehramt können wir zusätzliche Personen gut brauchen. Ich bin gespannt, wie viele wir anziehen werden. Wir können es gut stemmen, weil wir es so vorgesehen haben im Haushalt."
Es sind vorwiegend Ausbildungen und Studiengänge, die in Ostbelgien angeboten werden. Eine Ausnahme bilden Medizin und Zahnmedizin. Weil es dort einen akuten Bedarf gebe, können auch Studenten dieser Fachrichtungen ein Stipendium beantragen, sofern sie an einer staatlich anerkannten Hochschule in der EU, dem EWR oder der Schweiz studieren.
"Zur Zeit zählen wir 70 Hausärzte in der DG für unsere 77.000 Einwohner. Davon gehen aber bald eine ganze Reihe in den Ruhestand. Insofern gibt es da einen akuten Bedarf. Deshalb haben wir uns entschieden, diese beiden Berufsgruppen mit ins Stipendiensystem zu nehmen mit der zusätzlichen Bedingung, dass der Wohnsitz sechs Monate lang in der DG gewesen sein muss, um das Stipendium beantragen zu können."
Es gibt auch Berufe, die in diesem Jahr nicht auf der Liste der Mangelberufe stehen und deshalb kein Stipendium erhalten - zumindest vorerst. "In diesem Jahr ist der Friseurberuf beispielsweise ausgeschlossen. Das kann sich aber im nächsten Jahr ändern. Wenn wir feststellen, dass ein akuter Bedarf im Friseurhandwerk herrscht, dann wird dieser Beruf auch auf der Mangelberufliste auftauchen und man kann dann im nächsten Jahr dafür ein Stipendium erhalten."
Anträge für das DuO-Stipendium zu den aktuellen Bedingungen können ab dem 1. Juli eingereicht werden. Formulare gibt es dann beim Ministerium und unter ostbelgienbildung.be genauso wie die Liste der Mangelberufe.
Michaela Brück