Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er im September 2007 in einer Telefonzelle auf dem Campingplatz Heiderscheidergrund Feuer gelegt hatte. Offenbar war er betrunken.
Der Brand hatte auf das Verwaltungsgebäude des Campings übergegriffen. Der verurteilte Brandstifter muss für den Schaden in Höhe von 23.000 Euro, der zunächst von der Versicherung übernommen worden war, und die Prozesskosten aufkommen.
luxwort/sp