Die Ombudsfrau der DG fordert in bestimmten Fällen Verwaltungsstrafen für Vermieter. In einem konkreten Fall wollte ein Bürger eine Umzugs-Mietbeihilfe beantragen.
Dazu musste die Wohnung, aus der er auszog, allerdings als unbewohnbar anerkannt werden. Der Vermieter verweigerte dem zuständigen Dienst jedoch den Zugang zur Wohnung. So konnte die Unbewohnbarkeit nicht festgestellt und die Mietbeihilfe nicht gewährt werden. Noch wird in solchen Fällen von Verwaltungsstrafen abgesehen. Die Ombudsfrau der DG empfiehlt in ihrem Bericht in solchen Fällen durchzugreifen.
Der Jahresbericht wurde am Montag im Parlament der DG vorgestellt. Er kann auf der Internetseite des Ombudsdienstes der DG nachgelesen werden.
mitt/ale